Vollkasko oder Teilkasko?
Als Faustregel lohnt sich Vollkasko bei Fahrzeugen bis rund fünf Jahre oder mit einem Restwert über CHF 15'000. Danach übersteigt die Prämiendifferenz meist den Nutzen — Teilkasko deckt weiterhin Diebstahl, Glas, Elementarschäden und Tierkollisionen.
Die beiden Optionen
- Deckt auch selbstverschuldete Schäden
- Bei Leasing meist vorgeschrieben
- Bei neuen Fahrzeugen sinnvoll
- Deutlich höhere Prämie
- Bonusverlust nach Schaden
- Bei alten Fahrzeugen unwirtschaftlich
- Deutlich günstiger
- Deckt Diebstahl, Glas, Hagel, Marder, Wild
- Kein Bonusverlust in vielen Fällen
- Selbstverschuldete Schäden nicht gedeckt
- Bei jungem Fahrzeug riskant
- Bei Leasing meist nicht zulässig
Der Kipppunkt
Sobald die jährliche Prämiendifferenz mehr als rund ein Zehntel des Fahrzeugrestwerts beträgt, ist Teilkasko die wirtschaftlichere Wahl.
Die wichtigsten Zahlen
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Prämie Vollkasko | CHF 1'450 |
| Prämie Teilkasko | CHF 560 |
| Differenz pro Jahr | CHF 890 |
| Fahrzeugrestwert | CHF 7'000 |
| Verhältnis | 13 % — Teilkasko |
Die Rechnung mit dem Restwert
Vollkasko ersetzt bei einem selbstverschuldeten Totalschaden den Zeitwert des Fahrzeugs. Liegt dieser bei CHF 7'000 und kostet die Zusatzdeckung CHF 890 pro Jahr, zahlst du in acht Jahren den gesamten Fahrzeugwert an Prämien. Das ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Bei einem Fahrzeug für CHF 35'000 kehrt sich die Rechnung um — dort ist der mögliche Schaden ein Vielfaches der Prämie.
Was zwischen den Varianten liegt
Viele Versicherer bieten eine Vollkasko mit hohem Selbstbehalt an, die deutlich günstiger ist und trotzdem gegen den Totalschaden schützt. Für Fahrzeuge im mittleren Alter ist das oft die beste Lösung. Ebenfalls prüfenswert: Parkschadendeckung als Einzelbaustein und ein Bonusschutz, der den Rabattverlust nach einem Schaden verhindert.
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- Was deckt Teilkasko genau?
- Üblicherweise Diebstahl, Brand, Glasbruch, Elementarereignisse, Marderschäden und Kollisionen mit Tieren. Selbstverschuldete Kollisionen sind nicht gedeckt.
- Kann ich während des Jahres wechseln?
- In der Regel auf den nächsten Hauptverfall. Nach einem Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
- Was passiert mit meinem Bonus?
- Nach einem Kaskoschaden steigt die Prämie meist. Ein Bonusschutz verhindert das gegen Aufpreis — er lohnt sich vor allem bei tiefen Bonusstufen.
Grundlagen und Quellen
- VVG — Versicherungsvertragsgesetz — Kündigungsrechte nach Schadenfall und Prämienerhöhung
- SVG Art. 63 — Haftpflichtversicherung — Obligatorium der Haftpflicht, Kasko freiwillig
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.
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