Haushaltsabgabe Schweiz 2026 — einfach erklärt
Kurzdefinition
Die geräteunabhängige Haushaltsabgabe für Radio/TV, die seit 2019 die alte gerätebasierte Billag-Gebühr ersetzt.
Definition und Erklärung
Bis 2018 zog die Billag die Empfangsgebühren gerätebasiert ein – wer ein TV oder Radio anmeldete, zahlte. Seit 2019 gilt die geräteunabhängige Haushaltsabgabe, eingezogen von der SERAFE AG. Sie beträgt rund CHF 335 pro Haushalt und Jahr (Senkung auf CHF 312 beschlossen) und ist für alle Privathaushalte obligatorisch, unabhängig vom Gerätebesitz.
Was sich gegenüber Billag geändert hat
Der zentrale Unterschied: Früher konnte man sich abmelden, wenn man kein Empfangsgerät besass. Heute ist die Abgabe pauschal pro Haushalt geschuldet. Dafür ist sie pro Kopf in Mehrpersonenhaushalten günstiger, weil nur einmal pro Wohnung verrechnet wird. Die Abwicklung läuft automatisch über die Einwohnerdaten – eine separate Anmeldung wie zu Billag-Zeiten entfällt.
Beispiel aus dem Schweizer Alltag
Seit 2019 zahlt jeder Haushalt die Abgabe von rund CHF 335/Jahr unabhängig vom Gerätebesitz – anders als bei der Billag, wo man sich ohne TV abmelden konnte.
Spartipps
- In Mehrpersonenhaushalten lohnt sich das Teilen – die Abgabe gilt pro Wohnung, nicht pro Person.
- EL-Bezüger können sich befreien lassen.
- Bei Umzug auf saubere Abmeldung am alten Wohnort achten, um Doppelverrechnung zu vermeiden.
Wer solche Posten dauerhaft im Blick behalten will, trackt sie am einfachsten an einem Ort — etwa mit BudgetHub, dem Schweizer Budget-Tool.
Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Gibt es die Billag noch?
Nein. Die Billag wurde 2019 von der SERAFE AG abgelöst. Die Gebühr heisst heute Haushaltsabgabe und ist geräteunabhängig.
Kann ich mich abmelden, wenn ich kein TV habe?
Nein, anders als bei der Billag. Die Haushaltsabgabe ist pauschal pro Haushalt geschuldet, unabhängig vom Gerätebesitz.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.