BVG Pensionskasse Schweiz 2026 erklärt
Kurzdefinition
Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) — die obligatorische 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge
Definition und Erklärung
Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) regelt die obligatorische Pensionskasse für alle Angestellten ab CHF 22'050 Jahreslohn. Koordinationsabzug 2026: CHF 26'460. Altersgutschriften: 7–18% je nach Altersgruppe. Obligatorischer Umwandlungssatz: 6,8% (für Altersrente).
Beispiel
Angestellte/r, Bruttolohn CHF 80'000. Versicherter BVG-Lohn: CHF 80'000 - CHF 26'460 = CHF 53'540. Altersgutschrift (35 J., 10%): CHF 5'354/Jahr. Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Pensionskasse wenn ich den Job wechsle?
Freizügigkeitsleistung wird automatisch zur PK des neuen Arbeitgebers übertragen. Falls keine PK beim neuen AG: Freizügigkeitskonto bei Bank oder Versicherung eröffnen.
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