Teuerungsausgleich Schweiz 2026: Anspruch auf Lohnanpassung
Kurzdefinition
Lohnerhöhung zum Ausgleich der Inflation — in vielen Schweizer GAV geregelt
Definition und Erklärung
Teuerungsausgleich ist die Anpassung des Lohns an die Teuerung (Inflation). In vielen GAV (Gesamtarbeitsverträgen) verankert. Betrag: Basierend auf Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Unterschied: Teuerungsausgleich = Kaufkraft erhalten. Reallohnerhöhung = tatsächliche Verbesserung. Ohne GAV: Kein automatischer Anspruch — Verhandlung nötig.
Beispiel
GAV Maschinenbau sieht Teuerungsausgleich vor. LIK-Anstieg 2025: 1,1%. Lohnerhöhung: Mindestens 1,1% (= Teuerungsausgleich). Verhandlung: Reallohnerhöhung 0,9% zusätzlich. Gesamt: 2%. Bruttolohn CHF 80'000 → CHF 81'600.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Was wenn mein Arbeitgeber keinen Teuerungsausgleich zahlt?
Ohne GAV: Kein gesetzlicher Anspruch. Mit GAV: Einklagbar. Ohne GAV: Lohnverhandlung führen, auf Inflation und Arbeitsmarktsituation hinweisen. Kein Teuerungsausgleich = effektive Lohnreduktion.
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