Steuererklärung Schweiz ausfüllen — Alle Abzüge nutzen
Die Schweizer Steuererklärung ist komplex — aber mit den richtigen Abzügen holt man CHF 1'000–5'000+ zurück.
🎯 Ziel dieses Guides
Du hast alle relevanten Abzüge in der Steuererklärung erfasst und Verrechnungssteuer zurückgefordert.
Software oder Steuerportal öffnen
Kantonale Software downloaden (meistens kostenlos): ZHprivateTax (Zürich), PrivateTax (mehrere Kantone), EasyTax. Vorjahres-Steuererklärung als Vorlage nutzen. Lohnausweis bereithalten.
💡 Tipp: TaxMe-App (CHF 9.90/Jahr) funktioniert kantonsübergreifend und hat beste UX.
Säule 3a eintragen
Einzahlungsbeleg der finpension/VIAC/Bank. Betrag bis CHF 7'056 vollständig abziehbar. Im Feld 'gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)' eintragen.
💡 Tipp: Bis 31. Dezember eingezahlt: Abziehbar. Am 2. Januar: Nächstes Steuerjahr. Dauerauftrag rechtzeitig einrichten.
Berufskosten geltend machen
Pauschal: CHF 2'000/Jahr automatisch (DBSt). Effektiv: Fahrkosten zur Arbeit (max. CHF 3'000 DBSt, Kantone oft mehr), auswärtige Verpflegung (CHF 15/Tag), Berufskleidung, Arbeitsmittel, Weiterbildung.
💡 Tipp: Homeoffice: Viele Kantone erlauben Abzug wenn kein Arbeitsplatz bereitgestellt. Kanton prüfen.
Verrechnungssteuer zurückfordern
Formular 86 oder entsprechendes Feld in der Steuersoftware. Alle Schweizer Dividenden und Zinsen die 35% VERRST abgezogen hatten. Aus Depotauszug und Bankbelegen zusammentragen.
💡 Tipp: Wertschriften müssen am Stichtag (31. Dezember) im Depot sein. Nicht unmittelbar vor Jahresende verkaufen.
Einreichen und Rückerstattung prüfen
Digital einreichen (kantonale Portale). Bestätigung herunterladen. Veranlagungsverfügung prüfen wenn sie kommt. Einsprache möglich innert 30 Tagen bei Fehler.
💡 Tipp: Frühzeitig einreichen: Rückerstattungen werden schneller bearbeitet. Rückerstattung ohne Verzugszins wenn vor Dezember eingereicht.
Häufige Fragen
Was kann ich als Homeoffice-Abzug geltend machen?
Kanton Zürich: Pauschal CHF 3/Tag wenn kein Büroarbeitsplatz. Effektiv: Anteiliger Mietzins, Strom, Internet. Nachweis: Schreiben des Arbeitgebers empfohlen. Bundessteuer: Homeoffice-Abzug restriktiver als Kantone.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.