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65+ Jahre
Finanzplanung im Ruhestand in der Schweiz
✅ Schweiz-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BSV, AHV, ESTV, BAG, BFS
Im Ruhestand wechselt der Fokus: Von Aufbau zu Entnahme. Die richtige Strategie sichert den Lebensstandard für 25–30 Jahre.
🎯 Top-Prioritäten
- 1Entnahmestrategie: 4%-Regel für ETF-Depot
- 2AHV + PK-Rente: Ersatzquote prüfen
- 3Ergänzungsleistungen: Wenn Rente unter Existenzmass — beantragen
- 4KeSt-Optimierung: Keine KGSt, Verrechnungssteuer zurück
- 5Nachlassplanung: Testament, Vollmachten, Erbschaftssteuer
⚠️ Typische Fehler
- ✗ Kapital zu schnell aufgebraucht
- ✗ Ergänzungsleistungen nicht beantragt
- ✗ Alle Aktien bei Pension verkauft (zu konservativ)
- ✗ Erbschaftssteuern nicht geplant
- ✗ Krankenkasse-Prämienverbilligung im Alter nicht beantragt
✅ Checkliste
Häufige Fragen
Was ist die Ergänzungsleistung und wer bekommt sie?
EL ergänzt AHV/IV-Rente auf den anerkannten Lebensbedarf. 2026: CHF 1'707/Mt. Alleinstehend. Vermögensfreibetrag: CHF 37'500. Antrag bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse. Jede/r Berechtigte/r sollte beantragen.
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LM
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.